Auf dieser Seite möchte sich der Vorstand des

SV Arminia Fuhrbach

bei ihnen vorstellen.

JHV 2020 !!!

Am 06.03.2020 wurde der Vorstand auf seiner Mitgliedervesammlung
einstimmig für die Jahre 2020 / 2021 gewählt.


JHV 2020!!!
JHV 2020!!!
JHV 2020!!!
Der Vorstand 2020

Geschäftsführender Vorstand:

1. Vorsitzender
JHV 2020!!!
Jürgen Vollmer
Föhrenweg 2a
37115 Duderstadt/Fuhrbach
05527/844-160

2.Vorsitzender
JHV 2020!!!
Ralf Seebode
Am Wiesenhang 21
37115 Duderstadt
05527/979267

Geschäftsführer
Datenschutzbeauftragter
Internet.-/Pressewart
Mitgliederbetreuung
JHV 2020!!!
Olaf Willam
Fuhrbacher Strasse 5
37115 Duderstadt/Fuhrbach
olaf.willam@kabelmail.de
05527/3538

Schatzmeisterin
JHV 2020!!!
Sabine Wisotzki
Am Wiesenhang 21
37115 Duderstadt/Fuhrbach
05527/979267


Erweiteter Vorstand:

Abteilungsleiterin Fußball
Leiterin der Krabbelgruppe
JHV 2020!!!
Jessica Rother
Am Wiesenhang 12
37115 Duderstadt/Fuhrbach
0160/8305117


Abteilungsleiterin Damengymnastik
Leiterin Kinderturnen
Ansprechpartnerin für alle Damengruppen
JHV 2020!!!
Sonja Kücking
Panzerweg 2
37115 Duderstadt/Brochthausen



Abteilungsleiter Tischtennis
Trainer Jugendtischtennis
JHV 2020!!!
Christoph Ernst
Am Wiesenhang 14
37115 Duderstadt
05527/840970


Ehrenamtsbeauftragter
JHV 2020!!!
Mario Gatzemeier-Marx
Am Wiesenhang
37115 Duderstadt





Ehrenrat
JHV 2020!!!
Paul Ernst
JHV 2020!!!
Manfred Schäfer
JHV 2020!!!
Hans Georg Hoppmann
JHV 2020!!!
Karl Heinz Burghardt


Desweiteren wird der Vorstand bei Veranstaltungen durch ein Vergnügungsausschuss unterstützt.
Hier sind Detlef Grun, Maik Sieber, Holger Janus, Matthias Burghardt, Marcel Redlich und Michael Schulze aktive Vereinsmitglieder.


Mitgliederbeiträge

Die Beiträge gelten für alle Sparten des SV Arminia Fuhrbach:
Erwachsene: 40 Euro / Kinder und Jugendliche 25 Euro
(Beschluss der Mitgliedervesammlung vom 02.03.2012)

Auszüge der Vereinssatzung:

§6 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.
Für den Erwerb der Mitgliedschaft ist an den Vorstand ein schriftliches Aufnahmegesuch zu richten.
Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Durch seine Unterschrift auf dem Aufnahmegesuch verpflichtet sich der Bewerber,
die Bestimmungen der Satzung zu beachten und die von der Mitgliederversammlung
gefaßten Beschlüsse zu akzeptieren. Des weiteren verpflichtet sich der Bewerber
die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge und etwaige Umlagen
zu entrichten und die damit verbundenen Auflagen zu beachten.

§7 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet
a) mit dem Tod des Mitglieds
b) durch freiwilligen Austritt
c) durch Ausschluß aus dem Verein
Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung beim Geschäftsführer oder
bei einem anderen Mitglied des Vorstands.Er ist nur zum Ende eines Kalenderjahres
unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig.


§8 Mitgliedsbeiträge
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben.
Die Höhe des Jahresbeitrages und dessen Fälligkeit wird von der Mitgliederversammlung bestimmt.
Die Mitglieder akzeptieren, daß die Mitgliedsbeiträge vorzugsweise per Bankeinzugsverfahren
von ihrem Konto abgebucht werden.